Schloss Seehaus(2)
Schloss Seehaus liegt bei Markt Nordheim.
Es war ausschließlich im Besitz der Kottenheimer Linie. Georg Ludwig der Ältere hatte Seehaus als Hauptsitz der Familie ausersehen.
Erstmals taucht der Name als "Haus im See" 1300 auf. Dieses Haus war vermutlich das erste Bauwerk auf diesen Platz. Seehaus wird 1366 als Besitz der Seinsheim-Kottenheimer Linie genannt.
Das frühere Seehaus war mit Türmen, Basteien und noch sichtbaren Wällen und Gräben bewehrt und von einem See umgeben. Im Laufe der Zeit wurde es wiederholt abgebrochen und wieder neu erbaut.
In den Seinsheimer Unterlagen wird es als „Sommerhaus“ bezeichnet.
Seehaus war ein Lehen der Grafen von Rieneck, eines unterfränkischen Adelsgeschlechts das 1559 ausstarb. Mit dem Vertrag von Seehaus wurde 1397 eine bis dahin bestehende Fehde zwischen Johann von Seinsheim zu Kottenheim und dem Grafen Ludwig von Rieneck beendet.Während dieser Fehde wurde Johann von Seinsheim das Lehen Seehaus entzogen. Dieser Vertrag kam durch die Vermittlung von Graf Johann von Wertheim, Michael von Seinsheim zu Astheim, Eberhard von Hardheim und dem Ritter Ecke Schweigerer zustande. Das, dem Hause Seinsheim entzogene Lehen Seehaus, wurde ihm wieder als Mannlehen mit Erbrecht übertragen.
1405 verkaufen die Brüder Hans, Eitel Hans und Jörg von Seinsheim genannt zu Seehaus das Seehaus mit allen Zugehörungen, samt Wiesen, Äckern und Wald, auf Kottenheimer und Nordheimer Markung gelegen an ihren Vetter Hans von Seinsheim zu Kottenheim und dessen Ehefrau Kathrin für 400 Gulden.
Der erste bekannte Lehenrevers (Bestätigung des Lehenempfangs durch den jeweiligen Lehennehmer) des Hans v. Seinsheim zu Kottenheim gegen Ludwig Graf zu Rieneck über das Mannlehen Seehaus unterm Kottenheim mit all seinen Zugehörungen ist von 1405.
Der zweite, der des Erkingers v. Seinsheim zu Kottenheim gegen Thomas Graf v. Rieneck als Lehenherr über das Seehaus unterm Kottenheim als ein ihm verliehenes Mannlehen folgte 1421.
Der dritte, der des Georg Ludwigs v. Seinsheim über den ihm von Philipp Grafen zu Rieneck als Mannlehen verliehenen Seehof (= Meierei Seehaus) unterm Hohenkottenheim mit allen dessen Ein- und Zugehörungen von 1537.
Im gleichen Jahr wird Seehaus noch als Burgstall bezeichnet.
Der letzte bekannte Lehenrevers und gleichzeitige Kauf von Seehaus durch Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohenkottenheim von Graf Philipp zu Rieneck ist von 1546. Bei diesem Kauf erhält Philipp von Rieneck einen Hof zu Herbolzheim samt Zugehörungen als Lehen. Darin enthalten sind 13 Morgen Wiesen und 102 Morgen Acker, vier Gerten Holz und ein Beet im Krautostheimer Ried. Zusätzlich erhielt er noch 400 Gulden als Wertausgleich. Georg Ludwig von Seinsheim erhielt dafür Seehaus mit allen Zugehörungen als Volleigentum.
Georg Ludwig (genannt der Ältere) von Seinsheim war geboren am 26. Januar 1514 zu Hohenkottenheim, er starb 1591 in Marktbreit als letzter der Hohenkottenheimer Linie. Er verehelichte sich 1543 mit Margarete von Rüdigheim, erbt 1544 die Marktbreiter Lehen und 1547 Hohenkottenheim. Durch den frühen Tod seiner Eltern kam er als Kind unter die Vormundschaft der Schwarzenberger Linie. Seine Eltern Melchior von Seinsheim zu Hohenkottenheim und Anna, eine Tochter des Freiherrn Johann dem Starken von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, starben 1520 an der Pest. Im Jahre 1520 hatte sein Vater von Kaiser Maximilian, durch die Verleihung des Blutbannes und des Halsgerichtes für Nordheim und den Bezirk die vollständige Gerichtsbarkeit erhalten. Die Verleihung wurde unter Georg Ludwig erneuert. Von seinen Brüdern war Christoph 1535 und Erkinger 1553 verstorben. Georg Ludwig legte 1551 den Grund zu einen neuen Schloss Seehaus, unterließ aber den Bau wieder, da ihn durch den Tod seines Bruders Erkinger 1553 die Burg Hohenkottenheim zugefallen war. Die im selben Jahr durch Hauptmann Stöckel zerstört wurde.
In den alten Seinsheimer Unterlagen steht geschrieben: “Das Seehaus wie es jetzt gebaut ist und gebaut werden mag, ist vor wenigen Jahren nichts als ein leerer verbrannter Platz gewesen, obwohl auf der einen Seite des Weihers ein Schafhaus steht, auf der anderen das alte Bauernhaus, beide habe ich abgebrochen als ich (15)49 dieses Bauwerk angefangen habe. Es ist zuvor ein Edelmann Sitz gewesen, der Seehaus geheißen hat und im Weiher gestanden ist. Welchen meine Eltern seit unerdenklich vielen Jahren besessen und innegehabt haben und mit dem dazugehörigen Seehof samt allen seinen Eingehörungen zu Eigen gehabt haben“.
Durch den Bau von Befestigungsanlagen im 15. und 16. Jahrhundert entstand der Charakter eines festen Platzes. Während des Bauernkrieges wurde das "Haus im See" 1525 zerstört und ausgebrannt. Ab 1554, nach dem Tod seines Bruders und der Zerstörung der Burg Hohenkottenheim durch den markgräflichen Hauptmann Stöckel wurde begonnen Seehaus wieder aufzubauen um die Schäden aus dem Bauernkrieg zu beseitigen. Im Seehof (Meierei) wurde 1553 durch Stöckel auch großer Schaden verursacht.
Hier aus den alten Unterlagen: "mit weeg brennung der Scheüren zum Seehauß, darinnen Getreyd gelegen, auch Plünderung
und wegführung, Viehe, und andern nicht geringen Schaden zu gefüget"
Der Wiederaufbau wurde durch Georg Ludwig von Seinsheim vorgenommen und dauerte von 1549 als Baubeginn 42 Jahre bis zur Vollendung. Aus Geding- Zetteln von 1554 geht hervor, dass zur Reparatur bzw. Wiedererbauung von Seehaus, wie auch bei der Reparatur von Hohenkottenheim, behauene Steine der Ruine Hohenlandsberg und der Ruine Neuenburg (bei Ingolstadt) verwendet wurden. Beide Ruinen wurden in der damaligen Zeit als “Steinbruch“ verwendet.
Georg Ludwig hat sich vor Baubeginn folgendermaßen geäußert: “Zum Baue meines unprächtigen Edelmannshäuschen im Seehaus hat mich gar kein Über- oder Hoffart, sondern höchste Notdurft gedrungen, weil man mir mein anerbtes Gut und Haus Hohenkottenheim abgebrannt und ich sonst kein Unterschlupf gehabt“.
Während des 30-jährigen Krieges, 1632 wurde Seehaus mit eingebrachter Ernte von den Schweden ausgebrannt. Christian von Seinsheim begann 1641 wieder mit dem notdürftigen Aufbau, 1655 ging das Schloss an die Fürsten von Schwarzenberg (Seinsheimer Linie) über, die es wieder vollständig aufbauten.
Aus dem Salbuch von 1587 stammt die folgende Beschreibung von Schloss Seehaus. „Seehaus ist ein Freiherrlich Eigentümliches Schloss bei Nordheim gelegen. Es wurde von Herrn Jörg Ludwig von Seinsheim, Obrist etc. Anno 1549 zu bauen angefangen und in 42 Jahren vollendet worden. Es ist Rings herum mit Mauern, Wällen und Gräben umfangen. Innerhalb von vielen unterschiedlichen Gemächern wie bei einem solchem Hause von Nöten sind ausgebaut gewesen.
Zu den erwähnten Gebäuen und anderen Zugehörungen, Feldern und Gerechtigkeiten und aller Beschwernissen außerhalb der Anlage, ein ganz freier lediger unlehnbarer, befreiter Besitz und Herrenhaus, zu welchen es auch sowohl innerhalb der Ringmauer als auch der Vorhof desselben neben anderen stattlichen Privilegien und Herrlichkeiten der Burgfrieden hat. Also dass welche die an diesen Orten freventlich mit Worten und Werken handeln den Frieden brechen und für diese Verbrechen an Leib und Vermögen gestraft werden. Wenn man über die Brücke aus dem Schloss hinaus in den Gutshof geht der mit seinen derzeit stehenden Gebäuden und Zugehörungen samt seinen einverleibten Bau- und Feldgütern ebenfalls frei, ledig und zu Eigen ist, kommt man zu einem Weg außerhalb der Brücke. Von diesen auf der linken Seite steht ein langer Bau mit zwei unterschiedlichen Wohnungen, man nennt sie die „Alte Vogtei“, das zweite, ein langes Bauernhaus mit zwei Ställen, Stuben, Küchen und Kammern bis an das Einfahrtstor. Als nächstes folgte unterhalb der andere Bau, darunter es vorn in den Wohnstuben einen verdeckter Schöpfbrunnen gabt. Hinten sind zwei Ställe und ein Schafstall angebaut. Diese zwei Bauernhäuser wurden 1685 von neuen dahin gesetzt worden. Nach dem Schafstall folgen etliche Schweinställe die mit Trögen versehen waren. Der nächste Bau wurde zur Getreideschüttung gebraucht, er ist aber vor etlichen Jahren eingegangen. Unterhalb dieses Baues hat sich die Braustatt befunden, die ebenfalls eingegangen ist. Danach folgt eine große und lange Scheuern mit zwei unterschiedlichen Dresch- und Scheuern Tennen. Von links oben her stand ein langer Stall, darauf folgt zu unterst des Hofes gegen den See nochmals eine große Scheuern mit zwei Dresch-Tennen, wovon die eine am Eck die Heu- und die andere Zehntscheuern genannt wurde. In den beiden Scheuern befindet sich ein guter Getreideboden. Dabei hatte es oben anstoßend auch eine Wildscheune (für Wildfutter) gegeben, wie auch den Würzgarten und der unteren am See stehenden Mauer ein Wasch- und Schmied Häuslein. Diese sind aber im vorigen großen Krieg (30-jähriger Krieg) ein- und zugrunde gegangen. Früher hat im mehrmals genannten Hof, außerhalb des Schlosses, auf der rechten Seite gleich an der Brücke, ein früher mit einer Mauer umgebener, jetzt aber mit einem Zaun umgebener Würzgarten, etwa einen Morgen groß als Küchengarten genutzt worden. Gleich außerhalb des Schlosshofes war auch ein Garten der als Küchen- und Hopfengarten genutzt wurde. Dieser Garten ist mit einer Hecke umgeben und hat eine Größe von zweieinhalb Morgen.
Weiter folgt dann eine Beschreibung über die Felder der Meierei".
1745 wurde der große See um Seehaus trockengelegt und für die Landwirtschaft urbar gemacht.
Der jetzige bauliche Zustand des Schlosses ist aus dem Jahre 1780. Ebenfalls wurde im gleichen Jahr eine katholische Kapelle, die zum Gebrauch der Katholiken in Seehaus und Nordheim bestimmt ist, im umgebauten Getreidespeicher eingebaut. In späterer Zeit wurden die Katholiken beider Orte der Pfarrei Herbolzheim zugeteilt.
Im 18. Jahrhundert war Seehaus unter den Schwarzenbergern der Sitz eines Vogteiamtes mit einem Amtsverwalter für die dazu gehörigen Ortschaften.
Bis 1848 war Seehaus der Sitz des Schwarzenberger Herrschaftsgericht Hohenlandsberg, wozu auch Schwarzenberger Untertanen des Dorfes Herbolzheim gehörten. Danach wurde es aufgehoben und dem Landgericht Marktbibart zugeteilt.
Im Zuge der Enteignungen auf Grund der von der amerikanischen Besatzungsmacht angeordneten Bodenreform musste der Fürst zu Schwarzenberg 1949 Seehaus aufgeben. Es diente vorübergehend als Flüchtlingslager.
Heute ist das Schloss in Privatbesitz. Seit 2001 finden hier regelmäßig öffentliche Konzerte statt.
Abbildung von Seehaus und Markt Nordheim aus dem Jahr 1717
Legende zum Bild.
A) Das, vor diesem Seinßheimbische, nunc (nun) Hochfürstlich Schwarzenbergische Schloss Seehauß.
B) Das Dorff Nordtheimb.
C) Der eüßere, ganz umbgehende rothe Strich dentiert (zeigt) die Circumferenz (den Umkreis) der Nordtheimbischen Dorffs Marckung, worin die Gemeindt- Nordtheimb das „Jus pascuis“ (Weiderecht) außer allein den mit „D“ signirten District, der „Schimmel“ genant durchgehents von alters hergebracht hat.
D) Der, mit blauene Strich umbfangene District ist das Seehaüser Herrschafftliche Holz, der“Schimmel“ genannt, so zwar in Nordtheimber Marckung gelegen, jedoch ohne, daß die Gemeindt Nordheimbs ihr Viehe darin zu hüthen, oder dardurch zu treiben, vor alters berechtiget gewesen, sondern worin vor diesem allein das Herrschafftliche Schloß Vieh gehütet worden, welches die Ursache ist daß in dem Nordtheimbischen Gemeindt-Buch, die Vorsehung geschehen, daß wie der Hirth in das Hohen Landtsberger Holz hinaus treibet, also auch zurück treiben müße, Nemblich durch das Dombprobstey Holz, und ohne den Sub (unter) „D“ bezeichneten „Schimmel“ zu berühren.
E) Der, mit Purpur Farb umbgebene Bezirck, ist des Herrn von Hutten zu Fordern Franckenberg zuständiges Holz und Wiesen, worin die Gemeindt Nordtheimb das „Jus pascui“ (Weiderecht) ebenmäßig ohnstrittig hergebracht hat.
F) Der, mit braunem Strich, umbgebene Bezirck, ist das Nordtheimber Gemeindt-Holz, woraus in das Dombprobstey Holz, und folgents in das mit „H“ signierte Hohen Landtsberger Holz getrieben wird.
G) Der, mit Goldgelb umbstrichener District, weiset aus, den jetzo in „Controversiam“ (Streit) gezogenen Dombprobsteyischen Wald und Wiesen, worin die Gemeindt Nordtheimb, das „Jus pascui“ (Weiderecht), vor alters hergebracht hat.
H) Der, mit Rosenfarb umbgebene District, ist ein Stück des Schwarzenberger, zur Herrschafft Hohen Landtsberg gehöriges Holz, worin die Gemeindt Nordtheimb ebenmäßig das „Jus pascui“ (Weiderecht) hergebracht hat.
I) Dem Herren von Hutten zuständiges, außer der Nordtheimber Marckung gelegenes Holz.