Page 9 - Presserklärung Osingverlosung 2014
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Was ist der Osing?

Das gemeindefreie Areal umfaßt eine Fläche von 264 Hektar. Bewirtschaftet wird
die Fläche von den Rechtlern, der vier umliegenden Dörfer. Die Parzellen-Lose, nicht
mit Grenzsteinen markiert, sind Teil eines rechtlich ungeteilten Gemeinschaftsbe-
sitzes, der jeweils nach 10 Jahren durch Verlosung neu umverteilt wird.

Jeder der vier Orte hat Anspruch auf den vierten Teil der Fläche. Dieser Dorfanteil
wird wiederrum unter die Rechtler im Ort, d. h. unter die Nutzungsberechtigten
Hofinhaber, vergeben. Herbolzheim hat 74 Osingrechte mit einem Flächenanteil je
Recht von 1 1/2 Tagwerk= 1 ganzes und 1 halbes Los und somit 2 Klassen. Hump-
rechtsau hat 21 Rechte mit einem Flächenanteil je Recht von 5 1/2 Tagwerk = 5
ganze und 1 halbes Los und somit 6 Klassen. Krautostheim hat 64 Rechte mit ei-
nem Flächenanteil je Recht von 1 3/4 Tagwerk = 1 ganzes, 1 halbes und 1/3 Los und
somit 3 Klassen. Rüdisbronn hat 54 Rechte mit einem Flächenanteil je Recht von
2 1/4 Tagwerk = 2 ganze und 1/2 Los, und somit 3 Klassen. Die Parzellen sind mit
Zeichen markiert. Diese Zeichen werden in das Feld eingehackt. Es sind: das große
Kreuz, das kleine Kreuz, die Pflugschlaife und der Pferchschlegel. Unterschiedliche
Meinungen gibt es natürlich auch zu diesen Zeichen, die als „germanische Runen“
gedeutet wurden.

Das gesamte Gebiet des Osings war von jeher Zehentfrei. Natürlich gab es Versuche,
so z.B. am 9. Mai 1670 durch den Würzburgischen Keller zu Marktbibart die Hump-
rechtsauer Osungsbeete mit je 1 Pf. zu besteuern. Man hat den Windsheimischen
Untertanen verboten et was zu zahlen. Auch die Kirche in Rüdisbronn versuchte
Wachszins vom Osing zu erlangen, dies wurde ebenfalls verhindert.

Wie und wann entstand der Osing und die Landnutzung?

Über das Alter und die Entstehung dieser Landnutzung auf dem Osing wurden viele
Vermutungen angestellt.

Beim Osing handelt es sich um Allmende einen „Nutzungsverband-Koppelgemar-
kung“ in gemeinschaftlicher Nutzung, gelegen an den Außengrenzen der Ortsge-
markungen. Wann die Rodung des Osing erfolgte ist unbekannt. Doch das 11. und
12. Jahrhundert war eine Zeit reger Rodungstätigkeit, die zur Entstehung und
Gründung zahlreicher Dörfer und Städte in Franken führte. Es gibt Meinungen wel-
che die Rodung und Landverlosung auf die Jahre zwischen 1350 und 1450 legen.
Dagegen sprechen allerdings, falls die Rodung so spät stattgefunden hätte, die feh-
lenden schriftlichen Hinweise. Eine solche große Rodungsaktion konnte nicht ohne
Kenntnis und Zustimmung der Herrschaft erfolgen, wie nachfolgendes Beispiel be-
weist.

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